Stalking

Hilfeanbieter, Kontaktadressen:

Opferschutzbeauftragte der Polizei

Frauen- und Kinderschutzhaus Dülmen

Frauen e.V. - Beratungsstelle für Mädchen* und Frauen*, Fachstelle gegen Gewalt im Kreis Coesfeld

Ehe-, Familien- und Lebensberatung im Bistum Münster - Beratungsstelle Coesfeld

Das Hilfetelefon - Beratung und Hilfe für Frauen

Nummer gegen Kummer

Allgemeines

Stalker sind ausschließlich selbst für Ihre Taten verantwortlich.

Sie trifft keine Schuld! 

Seit dem Frühjahr 2007 gibt es im Strafgesetzbuch den § 238 StGB „Nachstellung“. Er stellt Stalking unter Strafe und verbessert damit den Schutz der Stalking-Opfer erheblich, die entsprechenden Belästigungen zuvor teilweise hilflos ausgeliefert waren.

Definition

Immer wiederkehrende Belästigungen unterschiedlicher Intensität und Dauer, die das Leben der davon Betroffenen sehr stark beeinflussen und belasten.

Merkmale des Tatbestandes

  • wiederholte Handlungen der Kontaktaufnahme, Annäherung und Belästigung,
  • Handlungen, über einen längeren Zeitraum,
  • Handlungen, die die Regeln sozialer Interaktion überschreiten,
  • Handlungen, die sich auf eine konkrete Person richten,
  • Handlungen, die von der betroffenen Person wahrgenommen werden,
  • Handlungen, die von der Zielperson nur eingeschränkt oder gar nicht beeinflussbar sind.

Stalking-Formen sind z.B.

  • Telefonanrufe,
  • verbale Angriffe,
  • Belästigung,
  • Auflauern,
  • Verfolgen,
  • Vandalismus,
  • physische Verletzung, Schläge,
  • am Arbeitsplatz erscheinen,
  • „Geschenke“,
  • nicht bestellte Warensendungen.

Motive

Die Motive für Stalken können sehr unterschiedlich sein und reichen von den typischen Motiven eines verschmähten Liebhabers (Eifersucht, Rache, „Liebesbeweise“ zwecks Wiedergewinnung etc.) über den Wunsch nach Macht- und Kontrollausübung bis hin zu sexuellen Motiven. Meist handelt es sich um Personen aus dem näheren Umfeld.

Folgen für das Opfer

Die Folgen von Stalking - besonders in intensiver Form - können sehr gravierend sein und das Leben für das Opfer zur Qual werden lassen. Genannt werden können hier beispielhaft:

  • Schlafstörungen,
  • Magenprobleme,
  • Kopfschmerzen,
  • innere Unruhe,
  • Nervosität und Schreckhaftigkeit,
  • Angst,
  • Misstrauen gegenüber anderen Menschen,
  • Wut, Reizbarkeit und Aggression,
  • Depression, depressive Verstimmung,
  • Panikattacken,

aber auch…

  • verändertes Verhalten gegenüber Mitmenschen,
  • verändertes Freizeitverhalten durch Meidung bestimmter Orte (Sportstätten, Restaurants, Kneipen),
  • Arbeitsplatzwechsel (ca. jedes 5. Opfer),
  • zum Teil auch Umzüge, um dem Verfolger zu entgehen.

In Extremfällen geht es bis hin zu Suizidgedanken und deren Umsetzung in die Tat….

Verhaltenshinweise / Das sollten Sie tun

Es erfordert Kraft und Mut, sich gegen einen Stalker zu wehren, zumal wenn er aus dem persönlichen Umfeld kommt.

  • Machen Sie dem Stalker einmal und unmissverständlich klar, dass Sie jetzt und künftig keinerlei Kontakte wünschen.
  • Vertrauen Sie sich einer Freundin an, Familienangehörigen und /oder den Mitarbeiterinnen einer Beratungsstelle an.
  • Dokumentieren Sie alle Übergriffe und Aktivitäten unter Angabe des Datums und der Uhrzeit (Stalking-Tagebuch)
  • Informieren Sie Nachbarn, Freunde, Ihre Arbeitsstelle, Kindergarten, Schule, wenn Sie ein Kontakt- und Näherungsverbot erwirkt haben, damit Sie in schwierigen Situationen kurzfristig Hilfe suchen können. (ggfs. Zeugen)
  • Beantragen Sie bei Telefonterror eine Geheimnummer, ggfs. auch eine Fangschaltung, neue E-Mail Adresse.
  • Erstatten Sie ggfs. bei der Polizei eine Strafanzeige und/oder wenden Sie sich an eine Opferhilfeeinrichtung.
  • Suchen Sie bei gesundheitlichen Problemen Ihren Hausarzt oder eine psychotherapeutisch Hilfseinrichtung auf. Holen Sie ggf. ein ärztliches Attest als Beweismittel ein.

Hilfen / Anlaufstellen

  • Strafanzeige erstatten:
    Eine Anzeige können Sie bei jeder Polizeidienststelle oder über die Internetseite der Polizei erstellen. Für eine Beratung oder Hilfe, können Sie sich an den Opferschutzbeauftragten wenden.
    Polizei Tel. 0 25 41/14-0 (Strafanzeige)
    Opferschutzbeauftragter Tel. 0 25 41/14-444
    zur Online Strafanzeige
  • Beratung nutzen:
    Für eine Beratung oder Hilfe können Sie sich an den Opferschutzbeauftragten bei der Polizei oder an die Opferschutzeinrichtung „Weisser Ring“ wenden.

Rechtsberatungen erfolgt durch Anwältinnen und Anwälte. Adressen erfahren sie bei der Anwaltskammer Hamm, Tel: 02381 / 98 50 00. Vereinbaren Sie einen Termin zur Rechtsberatung und fragen Sie vorab nach den entstehenden Kosten.

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