Beratung und Hilfe

Akute Gefahrensituationen

Polizeinotruf 110

In einer akuten Gewaltsituation sollten Sie die Polizei rufen! Wenn Sie selbst angegriffen werden oder bemerken, dass gegen eine andere Person Gewalt angewendet wird, rufen Sie den Notruf 110 an. Die Polizei ist Tag und Nacht im Dienst. Sie ist verpflichtet, Ihnen zu helfen.

Bis die Polizei kommt, bringen Sie sich in Sicherheit, z. B. bei einer Freundin, bei Nachbarn, in einem Geschäft oder sichern Sie sich in der eigenen Wohnung.

Die Polizei wurde nicht gerufen

Was können Sie tun, wenn Sie die Polizei nicht gerufen haben? Bei Verletzungen sollten Sie sich auf jeden Fall an eine Ärztin oder einen Arzt wenden (am Wochenende: Ärztlicher Notdienst). Lassen Sie dort Ihre Verletzungen dokumentieren. Das ist wichtig und hilfreich, wenn Sie zu einem späteren Zeitpunkt entscheiden wollen, rechtliche Maßnahmen einzuleiten. Einen Antrag auf Wohnungszuweisung können Sie auch stellen, wenn kein Polizeieinsatz stattgefunden hat.

Die meisten Beratungsstellen bieten auch Beratung an, wenn Sie anonym bleiben wollen.

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