Verhalten im Notfall

Rufen Sie in einer akuten Gewaltsituation sofort die Polizei an!

Polizeinotruf 110

(Hinweis: Beim Handy funktioniert diese Notfallnummer ohne Vorwahl und auch wenn die Prepaid-Karte kein Guthaben aufweist.)

  1. Teilen Sie mit, dass Sie von häuslicher Gewalt bedroht werden und Hilfe benötigen.
  2. Geben Sie Ihren Namen und Ihren derzeitigen Aufenthaltsort an.
    Wenn möglich, öffnen Sie ggf. schon die Tür.
  3. Die Polizei hat die Möglichkeit, bei ihrem Einsatz den Täter sofort aus der Wohnung zu verweisen und kann ggf. ein Rückkehrverbot von 10 Tagen aussprechen.

Hinweise:

Sie haben das Recht, alleine mit Ihren Kindern in der Wohnung zu bleiben.

Weiter haben Sie die Möglichkeit, sich an das Frauen- und Kinderschutzhaus des SKF in Dülmen zu wenden. Die Telefonnummer lautet: 02594 / 86854. Die Adresse bleibt anonym.

Sollten Sie sich nicht akut in Gefahr befinden, raten wir Ihnen wie folgt:

  • Packen Sie eine Tasche bzw. einen Koffer für den Notfall. Es sollte enthalten sein: Geld, wichtige Dokumente, Schlüssel, Medikamente, Kuscheltier(e) Ihre(s)r Kinder, Kleidung für ein paar Tage etc..
  • Informieren Sie Personen Ihres Vertrauens und bitten Sie diese um Unterstützung.
  • Nehmen Sie immer Ihre Kinder mit!!
  • Wenn Sie keine Möglichkeit haben nirgendwo unterzukommen oder das zu gefährlich ist, rufen Sie im Frauen- und Kinderschutzhaus des SKF in Dülmen an und bitten um Aufnahme, Telefon: 02594 / 86854.
  • Das Frauen- und Kinderschutzhaus ist Tag und Nacht besetzt und 24 Stunden aufnahmebereit. Die Adresse ist geheim. Sie werden zu einem Treffpunkt bestellt und dort abgeholt.
  • Im Frauenhaus erhalten Sie weitere Hilfe und Unterstützung.

Die Polizei wurde nicht gerufen

Was können Sie tun, wenn Sie die Polizei nicht gerufen haben? Bei Verletzungen sollten Sie sich auf jeden Fall an eine Ärztin oder einen Arzt wenden (am Wochenende: Ärztlicher Notdienst). Lassen Sie dort Ihre Verletzungen dokumentieren. Das ist wichtig und hilfreich, wenn Sie zu einem späteren Zeitpunkt entscheiden wollen, rechtliche Maßnahmen einzuleiten. Einen Antrag auf Wohnungszuweisung können Sie auch stellen, wenn kein Polizeieinsatz stattgefunden hat.

Die meisten Beratungsstellen bieten auch Beratung an, wenn Sie anonym bleiben wollen.

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