Zwangsheirat
Was ist Zwangsheirat?
Von Zwangsheirat wird gesprochen, wenn die Eheschließung durch psychischen Druck, Androhung und / oder Ausübung von Gewalt erzwungen und ohne Einverständnis eines oder beider Ehepartner geschlossen wird. Verbreitet ist hierbei die Heiratsverschleppung in den Sommerferien ins Herkunftsland: in Deutschland aufgewachsene junge Menschen müssen eine Partnerin, einen Partner im Herkunftsland der Familie heiraten. Zwangsverheiratung ist eine Menschenrechtsverletzung und verstößt somit gegen das Grundgesetz. Die Zwangsheirat ist seit dem 1.7.2011 ein Straftatbestand in Deutschland, der mit einem Freiheitsentzug von bis zu 5 Jahren bestraft werden kann.
Hilfeanbieter, Kontaktadressen:
Frauen- und Kinderschutzhaus Dülmen
Frauen e.V. - Beratungsstelle für Mädchen* und Frauen*, Fachstelle gegen Gewalt im Kreis Coesfeld
Opferschutzbeauftragte der Polizei
Ehe-, Familien- und Lebensberatung im Bistum Münster - Beratungsstelle Coesfeld
Kinderschutzbund - Kreisverband Coesfeld
Das Hilfetelefon - Beratung und Hilfe für Frauen
Lila Hilfe - parteiunabhängige Solidaritätsorganisation der feministischen Frauenbewegung
Terre des femmes - Zwangsverheiratung
Beratungsstellen, die Ihnen im Kreis Coesfeld weiterhelfen
- Jugendmigrationsdienst der Arbeiterwohlfahrt (bis 27 Jahre)
Bahnhofstr. 24
48249 Dülmen
Tel.: 0 25 94 / 91 00 21 oder 0 25 94 / 91 00 43
- DRK / Migrationsberatung für Erwachsene
Bahnhofstr. 128
48653 Coesfeld
Tel.: 0 25 41 / 94 42 – 25
- Frauen- und Kinderschutzhaus des SkF in Dülmen
(Rund um die Uhr / Adresse bleibt anonym)
Tel.: 0 25 94 / 86 85 4
- Frauen e.V. Coesfeld / Anlauf- und Beratungsstelle für Frauen und Mädchen im Kreis Coesfeld
Gartenstr. 12
48653 Coesfeld
Tel.: 0 25 41 / 9 26 02 22 oder 0 25 41 / 970 620
- Frauen e.V. Dülmen / Anlauf- und Beratungsstelle für Frauen und Mädchen im Kreis Coesfeld
August-Schlüter-Str. 32
48249 Dülmen
Tel.: 0 25 94 / 99 11 11
Außerhalb des Kreises Coesfeld
- Solwodi Nordrhein-Westfalen e.V., Tel.: 0 20 3 / 663150
- Terre des Femmes e.V., Tel.: 0 70 71 / 79 730
- Internetseite der Frauenhäuser in NRW
Warnsignale von Zwangsheirat
Warnsignale, die im Bereich von Schulen und Bildungseinrichtungen darauf hindeuten, dass junge Menschen gefährdet sind:
- die Betroffenen können dem Unterricht nicht mehr folgen
- die Betroffenen treten plötzlich aggressiv auf
- die Betroffenen nehmen längere Zeit nicht am Unterricht teil
- die Betroffenen deuten an, dass sie in absehbarer Zeit die Schule verlassen müssen
- die Betroffenen erzählen dass sie in den Sommerferien für längere Zeit mit ihrer Familie ins Herkunftsland reisen und befürchten, dass sie nicht zurückkehren werden.
Rückkehrrecht von Opfern von Zwangsehen nach Deutschland
Betroffene können bis zu 10 Jahre ein Rückkehrrecht geltend machen, wenn sie vor der Eheschließung mindestens 8 Jahre in Deutschland waren und mindestens 6 Jahre eine deutsche Schule besucht haben. Ein Antrag auf Aufhebung einer unter Zwang geschlossenen Ehe soll in Zukunft 3 Jahre lang gestellt werden können.
Bei Verdacht wenden Sie sich an das örtliche Jugendamt oder die Polizei.