weibliche Genitalverstümmelung

Was ist weibliche Genitalverstümmelung?

Weibliche Genitalverstümmelung (englisch FGM - Female Genital Mutilation) ist ein äußerst gewalttätiger Eingriff in den Körper eines Mädchens, der schwerste Schäden hinterlässt und nicht rückgängig gemacht werden kann. Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) bezeichnet als weibliche Genitalverstümmelung sämtliche Eingriffe, bei denen ein Teil der äußeren Geschlechtsorgane oder das gesamte äußere Genital aus nichtmedizinischen Gründen entfernt wird. (Quelle: Genitalverstümmelung (saida.de)

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Das Ausmaß dieser Gewalt direkt „vor unserer Tür“ wird immer noch weit unterschätzt. Bis zu 50.000 hier lebende Mädchen sind aktuell von der Genitalverstümmelung bedroht. Den Mädchen werden Klitoris und häufig auch die Schamlippen herausgeschnitten, um eine eigenständige Sexualität zu unterdrücken. Meistens werden die Mädchen dazu in das Heimatland der Eltern gebracht; einige werden auch illegal in Deutschland oder europäischen Nachbarländern der Prozedur unterzogen. Betroffen sind auch Kinder, die in Deutschland geboren sind und teilweise ein deutsches Elternteil haben.

Bei der Genitalverstümmelung handelt es sich um eine einmalige schwere Misshandlung mit irreparablen Folgen für die Opfer, die oft an den Folgen sterben oder ein Leben lang traumatisiert sind.

Genitalverstümmelung wird in rund 30 Ländern Afrikas und des Nahen Ostens sowie in einigen Ländern Asiens und Lateinamerikas praktiziert. Aufgrund von Migration ist die Genialverstümmelung auch in der EU präsent.

Leider ist Aufklärung ein weitgehend ungeeignetes Mittel, um die Mädchen zu schützen. Die Täter handeln nicht aus Unwissenheit und nehmen die schweren Folgen für die Opfer in Kauf.

Genitalverstümmelungen sind Menschenrechtsverletzungen und eine schwere Straftat!

Kinder brauchen den Schutz durch Gesellschaft und Staat. Werden Sie unverzüglich aktiv, wenn z.B. 

  • eine Ferienreise in das Heimatland der Eltern ansteht
  • ein Mädchen von einem bevorstehendem „Fest“ berichtet, an dem es „rein“ gemacht werden soll.

Seit April 2010 gibt es eine Notrufnummer, die als Vermittlungsstelle zu den zuständigen Behörden agiert, wenn Mädchen von Genitalverstümmelung bedroht sind. Wenn eine Tat bereits verübt wurde, ist nur durch Hinweise eine strafrechtliche Verfolgung der Täter und Anstifter möglich. Auch Geschwisterkinder sind oftmals in Gefahr. 

  • Notruf-Hotline Genitalverstümmelung: 01803-767346

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